In der heutigen namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz hat die im Wahlkreis 26 Friesland – Wilhelmshaven – Wittmund direktgewählte Bundestagsabgeordnete für den von der Ampel-Koalition eingebrachten Änderungsantrag gestimmt.
Nach mehr als zwei Jahren intensiven Verhandlungen zwischen Bund und Ländern, aber auch im parlamentarischen Verfahren im Deutschen Bundestag, wurden zahlreiche Änderungen an den ursprünglichen Plänen von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach vorgenommen. Dabei wurden insbesondere Vorschläge berücksichtigt, die die Krankenhausversorgung im ländlichen Raum betreffen.
Dazu Möller: „Es sind sich alle einig, dass unser Krankenhaussystem grundlegend reformiert und zukunftssicher aufgestellt werden muss, damit eine flächendeckende Krankenhausversorgung überhaupt erhalten werden kann. Umso mehr begrüße ich es, dass in den intensiven Verhandlungen der vergangenen Monate noch zahlreiche Änderungen am Gesetzesentwurf vorgenommen wurden, die insbesondere die Interessen des ländlichen Raums berücksichtigen. Allerdings gilt auch, dass es insbesondere zur Finanzierung der Übergangsphase zwischen dem Inkrafttreten der Reform Anfang 2026 und heute noch weiteren Beratungen bedarf. Denn viele Krankenhäuser im ländlichen Raum befinden sich bereits jetzt in finanzieller Schieflage, die im kommenden Jahr noch zunehmen kann. Hier müssen wir gemeinsam einen Weg finden, um die Versorgung auch in der Übergangszeit sicherzustellen und Insolvenzen zu verhindern.“
Die Reform basiert auf zwei zentralen Säulen: zum einen wird die Krankenhausfinanzierung grundlegend verändert. Künftig erhalten Krankenhäuser 60 % ihrer Finanzierung über sogenannte Vorhaltepauschalen, das heißt, sie werden für die Bereitstellung bestimmter Leistungen vergütet. Die verbleibenden 40 % werden weiterhin über das bisherige System der Fallpauschalen abgerechnet. Damit einhergeht die zweite große Säule der Reform: eine Steigerung der Qualität der Behandlungen. Dadurch, dass die Krankenhäuser zukünftig ausschließlich durch die Bundesländer festgelegte Leistungen anbieten und sich dafür entsprechend spezialisieren, steigt auch die Qualität der Behandlungen. Um die Qualitätsstandards zu erfüllen, dürfen die Krankenhäuser auch untereinander kooperieren und müssen nicht mehr zwingend über eine Abteilung für innere Medizin und Chirurgie verfügen. Zudem erhalten Krankenhäuser mit Geburtsstationen im ländlichen Raum zusätzliche Zuschläge.
„Mit der Einführung der Vorhaltepauschale nehmen wir erheblichen Druck aus dem System. Krankenhäuser verdienen künftig nicht mehr nur dann Geld, wenn sie Leistungen erbringen, sondern erhalten bereits für das Vorhalten einer ambulanten und stationären Versorgung eine Vergütung. Dies mindert den ökonomischen Druck und sichert das Recht der Bevölkerung auf eine flächendeckende Krankenversorgung. Die neuen Kooperationsmöglichkeiten und die gezielte Förderung von Geburtsstationen im ländlichen Raum werden unmittelbare positive Auswirkungen auf die Krankenhaussituation in Friesland haben. Diese Maßnahmen schaffen die Grundlage dafür, die beiden Standorte der Friesland-Kliniken zu erhalten und das Krankenhaus in Varel mit einem Fokus auf Frauenheilkunde und Geburtshilfe weiterzuführen und auszubauen“, erklärt Möller abschließend.