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#MöllerMittendrin

Endlich Planungssicherheit für die Fischereibetriebe!

Kurz vor den anstehenden abschließenden Beratungen über den Haushalt des Jahres 2024 im Deutschen Bundestag bezieht die im Wahlkreis Friesland – Wilhelmshaven – Wittmund direktgewählte Bundestagsabgeordnete, Siemtje Möller, Stellung zur öffentlichen Fördermittelvergabe für Fischereibetriebe: „Der Regierungsentwurf für den Haushalt 2024 sieht vor, die Verteilung der Erlöse aus der Versteigerung von Flächen für Offshore-Windparks in der Nord- und Ostsee zu ändern.  Ursprünglich sollten die Fischereibetriebe fünf Prozent der im Jahr 2023 erzielten Versteigerungserlöse erhalten, der Regierungsentwurf für den Haushalt 2024 sieht nun jedoch Zuweisungen in Höhe von lediglich einem Prozent der Erlöse vor. Diese deutliche Minderung hat verständlicherweise zu großer Unsicherheit und großem Unmut bei unseren Fischereibetrieben geführt.“

Aus diesem Grund suchte Möller gemeinsam mit dem Landrat des Landkreises Wittmund, Holger Heymann, vergangene Woche den Austausch mit den Fischern und sprach über mögliche Lösungsansätze. Möller erklärt: „Aufgrund des großen Unmutes der Fischer über den Regierungsentwurf habe ich meine zuständigen Kolleg:innen im Haushaltsausschuss in Berlin noch einmal auf die schwierige finanzielle Situation der Fischereibetriebe hingewiesen.“
Der Haushaltsauschuss des Deutschen Bundestages hat sich in der vergangenen Woche in der Bereinigungssitzung auf einen Bundeshaushalt für 2024 geeinigt, der nun noch vom Parlament bestätigt werden muss. Dadurch herrscht, vorbehaltlich der Zustimmung des Parlaments in der kommenden Woche, nun Planungssicherheit für die Fischereibetriebe. Dazu Möller: „Zwar bleibt es bei der im Regierungsentwurf vorgesehenen prozentualen Zuweisung von einem Prozent der Versteigerungserlöse der Offshore-Flächen für die Fischereibetriebe in diesem Jahr, allerdings fallen die Erlöse deutlich höher aus als ursprünglich gedacht. Dadurch erhalten die Fischer in diesem Jahr 125 Mio. € an finanzieller Förderung. Viel wichtiger ist jedoch, dass die Minderung der Förderung auf ein Prozent der Versteigerungserlöse nur für dieses Jahr gilt und der Haushalt im kommenden Jahr wieder zum alten Berechnungsmodell zurückkehren wird. Das bedeutet, dass den Fischereibetrieben im nächsten Jahr wieder deutlich mehr Fördermittel zur Verfügung stehen werden. Angesichts der immensen Investitionskosten, die die Fischereibetriebe zur Transformation ihres gesamten Wirtschaftszweigs stemmen müssen, ist dies eine wichtiges Signal und gibt ihnen Planungssicherheit.  Damit bekennen wir uns klar zur Zukunft des Fischereistandortes Deutschland!“

Auch Landrat Holger Heymann bedankt sich bei Siemtje Möller für ihren Einsatz: „Nachdem wir uns kürzlich gemeinsam mit den betroffenen Fischern ausgetauscht hatten, versprach Siemtje Möller die besprochenen Punkte mit nach Berlin zu nehmen und sich dort für die Belange der Fischer einzusetzen. Insbesondere die Nachricht, dass im kommenden Jahr die Fördermittel wieder deutlich erhöht werden und man zum ursprünglichen Berechnungsmodell zurückkehren wird, ist ein wichtiges Signal für die Fischereibetriebe und unsere gesamte Region. Mein ausdrücklicher Dank geht an Siemtje Möller für ihren Einsatz!“

Der Bundeshaushalt für das Jahr 2024 musste durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts noch einmal neu aufgestellt und etliche Einsparungen vorgenommen werden. In der kommenden Woche soll er dann vom Deutschen Bundestag abschließend beschlossen werden.

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