„Gemeinsam mit den Abgeordneten der Küstenländer der Koalitionspartner, ist es gelungen eine Kürzung der Mittel für Küsten- und Hochwasserschutz trotz des Verfassungsgerichtsurteils zum Haushalt zu verhindern.“, teilte die SPD-Bundestagsabgeordnete Siemtje Möller mit. „In den kommenden Jahren ist jedoch eine Erhöhung der Mittel notwendig, da die Anforderungen an den Küstenschutz aufgrund steigender Meeresspiegel wachsen. Beim Hochwasserschutz muss künftig klimabedingt ebenfalls mit verstärkten Anforderungen gerechnet werden.“
Für die Umsetzung des GAK-Rahmenplans sind die Länder zuständig. Der Bund finanziert 70% der Projekte, die Länder tragen 30% der Kosten. Künftig wird in Sonderrahmenplänen für „Maßnahmen des Küstenschutzes in Folge des Klimawandels“ sowie für „Maßnahmen des präventiven Hochwasserschutzes“ die Finanzierung festgelegt.
„Die Pläne sehen im laufenden Jahr 120 Millionen € und 127 Millionen € vor. Insgesamt werden für Maßnahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) rund 1,03 Milliarden € zur Verfügung gestellt.“, so Möller.
Der Bundestag hat den Bundeshaushalt 2024 heute beschlossen und in diesem Rahmen auch die GAK-Haushaltsmittel für das Jahr 2024 festgelegt.
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