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#MöllerMittendrin

Antrag zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs!

Eine fraktionsübergreifende Gruppe von 236 Bundestagsabgeordneten hat in der letzten Sitzungswoche einen gemeinsamen Gesetzesentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs in den Bundestag zur Abstimmung eingebracht. Ziel des Entwurfs ist es, die Versorgungslage von ungewollt Schwangeren entscheidend zu verbessern und ihre Selbstbestimmung zu stärken. Selbstbestimmte Schwangerschaftsabbrüche sollen demnach nicht mehr im Strafgesetzbuch geregelt werden und die Kosten für Schwangerschaftsabbrüche sollen künftig von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet werden können. Auch Siemtje Möller, direkt gewählte Bundestagsabgeordnete des Wahlkreises Friesland – Wilhelmshaven – Wittmund, unterstützt den fraktionsübergreifenden Antrag.

Möller erklärt: „Ein Schwangerschaftsabbruch stellt in Deutschland noch immer einen Straftatbestand nach §218 StGB dar. Diese Regelung ist aus der Zeit gefallen und gehört abgeschafft. Deshalb unterstütze ich den Antrag, der aus der Mitte des Parlaments heraus gestellt wurde, und einen Schwangerschaftsabbruch in den ersten 12 Wochen entkriminalisieren möchte.“

Konkret sieht der Antrag vor, dass Schwangerschaftsabbrüche zukünftig nicht mehr im Strafgesetzbuch, sondern im Schwangerschaftskonfliktgesetz geregelt werden sollen. Ein Schwangerschaftsabbruch soll dann in der Frühphase, also bis zu 12. Woche nach Empfängnis, nach gesetzlicher Beratung und Einwilligung der Schwangeren rechtmäßig sein – die Schwangere bleibt in jedem Fall strafffrei. Die Kosten für den Eingriff sollen von den Krankenkassen erstattet werden.

Dazu Möller abschließend: „Ungewollt Schwangere befinden sich oft in einer extrem belastenden Situation. Es ist daher zwingend notwendig, dass sie ausreichenden Zugang zu bestmöglicher Information und bestmöglicher medizinischer Versorgung erhalten. Dass wir in dieser Hinsicht in Deutschland einen gravierenden und sich weiter zuspitzenden Mangel haben, ist schlicht nicht tragbar. Der jetzt eingebrachte Gesetzesentwurf wird die Situation der ungewollt Schwangeren deutlich verbessern und stärkt damit die Gesundheit und Rechte von Frauen. Deshalb unterstütze ich diesen Antrag aus voller Überzeugung!“

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